Bauantrag auf Nutzungsänderung für den Ausbau der neuen Praxisräume
Oftmals werden bestehende Büroflächen in neue Praxisflächen um- und ausgebaut . Bevor der Ausbau Ihrer neuen Praxisräumen stattfinden kann, muss meist ein Bauantrag auf Nutzungsänderung gestellt werden. Ein Bauantrag auf Nutzungsänderung muss z. B. beim Aus- bzw. Umbau bestehender Büroflächen in eine neue Praxis gestellt werden, in Sachsen nach §§ 64/68 SächsBO (also nach der jeweiligen Landesbauordnung).
Solch einen Bauantrag darf wiederum nur ein Bauvorlageberechtigter Architekt oder Ingenieur (Entwurfsverfasser) entwerfen und beim zuständigen Bauamt einreichen. Im Bauantrag werden neben Lageplan, Bauzeichnungen = Praxisplanung, eine Baubeschreibung, die Raumnutzung mit Hinweise auf mögliche Gefahrenquellen (Lagerung brennbarer Stoffe oder andere Besonderheiten) beschrieben. Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Bauantrags ist der Brandschutznachweis. Um ein Brandschutznachweis zu erhalten, wird ein Ingenieur oder Architekt zur Erstellung des Brandschutzkonzeptes beauftragt. Das Brandschutzkonzept wird dann wiederum durch das Brandschutzamt selbst oder durch einen externen Prüfer geprüft. Dazu erhalten Sie im Anschluß einen Prüfbericht, welcher u. a. Prüfbemerkungen, also Brandschutzauflagen und ein entsprechendes Prüfergebnis (Idealfall: Zustimmung zur Baumaßnahme) enthält. Das gleiche gilt auch bei Eingriffen in die Gebäudestatik. Auch hier muss ein gesonderter Nachweis vom Statiker erstellt und geprüft werden.
Folgender Ablauf ist somit vorgegeben:
1. Beauftragung / Erstellung Brandschutzkonzept
2. Beauftragung / Erstellung Bauantrag
3. Bauantrag + sämtliche Nachweise und Anlagen beim Bauamt einreichen
4. Erhalt einer Mitteilung vom Bauamt das alle Unterlagen vollständig eingereicht wurden
5. Bearbeitung des Bauantrages (i. d. R. 3 Monate ab Eingangsbestätigung Pkt. 4)
6. Erhalt der Baugenehmigung
7. Beginn des Praxisausbaus mit der sogenannten Baubeginnanzeige
8. Fertigstellungsmeldung an das Bauamt vor dem Beginn des Praxisbetriebs
9. Prüftermin vor Ort durch die jeweiligen Ämter und Abteilungen, Prüfung der Auflagen (Brandschutz, etc.)
Zwischen Punkt 4 und Punkt 6 liegen regulär 3 Monate Bearbeitungszeit. Man hat jedoch die Möglichkeit einen Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen. Hierbei trägt man aber das Risiko, dass durch Auflagen in der Baugenehmigung die vorher nicht bekannt waren, zusätzliche Kosten entstehen können (Brandschutzauflagen, etc.). In der Baugenehmigung werden Forderungen und Empfehlungen von Ämtern und Abteilungen wie z. B. Arbeitsschutz, Gesundheitsamt, Hygiene, Infektionsschutz, etc. mit enthalten sein, welche im Ausbau auch mit beachtet werden sollten.
Stichworte: Arztpraxis, Ausbau, Bauantrag, Brandschutz, Nutzungsänderung, Praxisplanung
12.02.2009 | Rubrik: Praxis Ausbau, Praxis Wertschaffung, Tipps & Tricks | 0 Kommentare