Schutz von Teppichböden in Arzt- & Zahnarztpraxen
Teppichböden, die für den Einsatz in Arzt- & Zahnarztpraxen (Eingang, Flur, Empfang, Wartezimmer, Sprechzimmer, Audiometrie, etc.) geeignet sind, sollten einen hohen bis extremen Strapazierwert und je nach Kundenwunsch einen entsprechend hohen Komfortwert besitzen.
Nun möchte man als Kunde meinen, dass je teurer der Objekt-Bodenbelag ist, desto schmutzunempfindlicher und pflegeleichter ist dieser.
Dies trifft jedoch nur bedingt zu. Denn "Dreck bleibt Dreck". Das ist wie mit dem vorbeifliegenden Vogel, dem es egal ist, ob unter ihm "Student oder Manager" läuft. Auf einem teuren Designer Anzug fällt der Vogeldreck vielleicht mehr auf als auf der Jeansjacke. Letztendlich ist es nicht die Frage wie teuer bzw. wie qualitativ hochwertig der Teppichboden ist, sondern vielmehr eine Frage des Schutzes vor Verschmutzung und der Art und Intensität der Unterhaltsreinigung. Um beispielsweise den Schmutz wirklich tiefenrein aus den Teppichfasern zu holen, ist zur täglichen Unterhaltsreinigung ein Staubsauger mit rotierenden Borsten unvermeidbar.
Die einfachste und sicherste Methode Fußbodenbeläge in einer Arzt-Zahnarztpraxis sauber zu halten ist es, den üblichen Schmutzeintrag zu vermeiden, egal ob Sie Teppich-, PVC-, Linoleum-, Parkett- oder Steinboden in Ihrer Praxis liegen haben.
Den Schmutzeintrag zu vermeiden gelingt mit Schmutzgittern vor dem Hauseingang, Sauberlaufzonen im Aufzug oder Treppenhaus und besonders im Praxis-Eingangsbereich. Die Sauberlaufzonen, bestehend aus Schmutzfangmatten, sollten so groß sein, dass niemand an ihnen vorbeilaufen kann und mehrere Schritte darauf gehen muss. Daher bietet es sich in einer Praxis immer an, die ersten Schritte Ihrer Patienten bis hin zum Empfangstresen oder zu den Garderobenhaken mit (fest verklebten) Schmutzfangmatten zu versehen.
Sauberlaufprodukte für Arzt- und Zahnarztpraxen
Vorteile und Nachteile von Schmutzfangmatten im Eingangsbereich
Stichworte: Arzt, Bodenbelag, Eingangsbereich, Praxis, Schmutzfang, Teppichböden, Zahnarztpraxis
03.06.2009 | Rubrik: Praxis Werterhaltung, Tipps & Tricks | 3 Kommentare
Kommentare
Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Ahrens,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Geht es Ihnen speziell "nur" um Teppichboden oder um allgemeine / grundsätzliche Vorschriften für Bodenbeläge (PVC, Linoleum, Kautschuk, Teppichboden) in Zahnarztpraxen?
Mit besten Grüßen
Holger Brummer
Guten Tag, sehr geehrter Herr Dr. Ahrens,
ich komme erst jetzt dazu mich wieder bei Ihnen zu melden. Natürlich sieht die „Hygiene“ nur ungern Teppichböden in Arzt- und Zahnarztpraxen. Gerade in Praxen in denen chirurgische Eingriffe vorgenommen werden.
Es gibt jedoch Hersteller von Teppichware, welche speziell für den medizinischen Bereich entwickelt wurde. Diese unterscheiden sich aufgrund ihrer Materialeigenschaften, da diese intensiver und somit gründlicher „hygienischer“ gereinigt werden können als herkömmliche Objektbeläge. Zum Beispiel: „Flotex“, dies ist ein waschbarer Textilboden.
Ich persönlich finde es als angenehm, wenn in der Praxis einen Mix aus Teppichboden im „öffentlichen“ Praxisbereich und in den restlichen Funktions- und Eingriffsbereichen der Praxis PVC-Bodenbeläge, Linoleum oder Kautschuk verlegt wird.
Mit gesetzliche Vorschriften kann ich Ihnen leider nicht dienen.
Mit besten Grüßen aus Leipzig
Holger Brummer
sehr geehrte damen und herren,
gibt es von der bg vorschriften, welche beim verlegen von neuem fußbodenbelag bsp. teppich in einer zap zu beachten sind?
danke für eine sachkundige antwort,
stefan ahrens.