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Rutschhemmung von Fußböden in Arzt- und Zahnarztpraxen

Wasser als gleitfördernder Stoff auf glatten Bodenbelägen

In Arzt- und Zahnarztpraxen muss besonders auf die Rutschhemmung der verlegten Fußböden geachtet werden. Es gilt den gesetzlichen Anforderungen (Arbeitsplatzrichtlinien, Arbeitsschutz, etc. ) gerecht zu werden. Doch wie weiß man als Praxisinhaber bei der Auswahl und Bemusterung ob ein Bodenbelag den täglichen Anforderungen des Praxisbetriebes standhält, rutschsicher zu begehen ist und den Bestimmungen zum Einsatz in Arzt- und Zahnarztpraxen genügt? Als Rutschhemmung bezeichnet man den Reibungswert zwischen Schuh und Fußboden beim Begehen. Diese notwendige Bodenbelagseigenschaft wird in Bewertungsgruppen von R9 bis R13 (Anforderungen an die Rutschhemmung) unterteilt.

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19.01.2010 | Rubrik: Tipps & Tricks | 0 Kommentare

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