Der passende Bodenbelag für Arztpraxen?!
Welche Bodenbeläge sind für Ihre Arzt- oder Zahnarztpraxis geeignet und welche sind eher ungeeignet? Um diese Frage zu beantworten, muss man einerseits um die hygienischen Bestimmungen und Vorschriften in diesem sensiblen Bereich wissen und zum Zweiten die technischen Produkteigenschaften sowie Qualitäten der jeweiligen Bodenbelagsarten kennen. Darüber hinaus können zusätzliche Ansprüche an Qualität, Komfort, Design & technischen Merkmalen eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Die hygienischen Bestimmungen und Vorschriften geben allgemeine Richtlinien vor, welche jedoch je nach Art- und Fachrichtung der jeweiligen Praxis abweichen bzw. erhöhte Anforderungen erfüllt darstellen. Bei der Vielfalt möglicher Fußbodenbeläge zur Verlegung in Arztpraxen unterscheidet man grundsätzlich zwischen „Textilen Bodenbelägen" und „Nicht-textilen Bodenbelägen". Beide Arten lassen sich grundsätzlich in Arzt- und Zahnarztpraxen einbringen.
Textile Bodenbeläge können im öffentlichen Praxisbereich wie Eingang, Flure, Wartezimmer, Anmeldung, Büros und Verwaltung verlegt werden. Nicht-textile Bodenbeläge haben Ihre Berechtigung in der gesamten Praxis, da diese aufgrund Ihrer wischbaren und glatten Oberflächen den hygienischen Aspekten der Reinigung und Desinfizierung nachkommen. Jedoch fallen unter den Begriff „Nicht-textile Bodenbeläge" auch Beläge, welche sich zur Verlegung in Arztpraxen nicht bewährt haben oder grundsätzlich ungeeignet sind.
Hier eine Übersicht zur Unterteilung und Zuordnung von Bodenbelägen in Arztpraxen:
Bodenbeläge sind klassifiziert und getestet, daraus ergeben sich die sogenannten Beanspruchungsklassen, die diese nach Wiederstandfähigkeit und Robustheit des jeweiligen Bodenbelages unterscheiden (Europäische Klassifizierung EN 685). So sollte bei der Wahl nach einem geeigneten Bodenbelag in Arztpraxen grundlegend nach Bodenbelägen zum Einsatz in gewerblichen Bereichen in der Klasse 31 - 43 gesucht werden. Darüber hinaus gibt es weitere technische Eigenschaften die Aussagen zum Verschleißverhalten, Resteindruck, Lichtechtheit, Rutschklasse, Stuhlrolleneignung, Chemikalienbeständigkeit, Ableitfähigkeit, Oberflächenvergütung, etc. machen, die je na spezieller Anforderung der Praxis in Betracht gezogen werden müssen.
Jede der oben aufgeführten Bodenbeläge hat seine Berechtigung, in einer Arzt- oder Zahnarztpraxis teilweise oder komplett verlegt werden zu können. Hierbei spielen primär die Eignung des Belags anhand der gesetzlichen Vorschriften und Richtlinien in Verbindung mit seinen Produkteigenschaften eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus können zusätzliche Ansprüche an Qualität, Komfort, Design & technischen Merkmalen eine ausschlaggebende Rolle spielen.
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Stichworte: Arztpraxen, Bodenbelag
29.07.2011 | Rubrik: Produktvorstellung für Praxen, Tipps & Tricks | 0 Kommentare