Ein (ungelöstes) Wunder auf 0,0254m²
Die Aufstellung und Installation einer zahnärztlichen Behandlungseinheit setzt bestimmte bautechnische Leistungen voraus. Damit ein Zahnarztstuhl fachgerecht vom Techniker aufgestellt und angeschlossen werden kann, muss eine Vielzahl von Medien zum Anschlußpunkt gelegt werden.
Neben der räumlichen Voraussetzung, welche sich an ein Behandlungszimmer und dessen Einrichtung und Ausstattung richtet, steht in unserer Betrachtung die technische Installationsvoraussetzung im Vordergrund. Nach einer Vielzahl von neu errichteten oder umverlegten Anschlußpunkten in Zahnarztpraxen, MGK-Praxen und Praxiskliniken hat sich eben diese technische Umsetzung als äußerst spannend herausgestellt.
Die Installationsvoraussetzung für eine dentale Behandlungseinheit beinhaltet Vorgaben zur Art und Anordnung der Versorgungs- und Medienleitungen in einem Anschlussfeld. Dieser vorgegebene Installationspunkt für eine Behandlungseinheit wird auch als Anschlußpunkt (A-Punkt) bezeichnet.
Die Anordnung der Versorgungs- und Medienleitungen werden für die Behandlungseinheiten von den Herstellern (Sirona , Kavo , Ultradent , Planmeca ....) vorgegeben. Der Anschlußpunkt stellt einen fest definierten Zwangspunkt dar, der in seiner geometrischen und technischen Ausführung auf ca. 0,0254m² nur wenig Spielraum in der Ausführung lässt.
Der Anschlußpunkt für Behandlungseinheiten ist somit die Schnittstelle zwischen den verschiedenen Versorgungs- und Medienleitungen und der medizintechnischen Einheit. Unter baulicher Betrachtung stellt er einen konstruktiven Zwangspunkt dar, der auf die Symmetrie der Behandlungseinheiten ausgelegt ist.
- Ein Anschlußpunkt beinhaltet folgende Versorgungs- und Medienleitungen:
- Wasserleitung
- Druckluftleitung
- Abwasserleitung
- Absaugleitung
- Elektroleitungen (Netz-, Erdungs- & Steuerleitung)
- Leerrohr (inkl. möglicher EDV-Leitungen)
Mit der Installationsvorraussetzung für Behandlungseinheiten gibt der Hersteller vor, welche Leitungen (Medien) wo und in welcher Anordnung im Anschlussfeld anliegen müssen.
Hier endet die Installationsvorraussetzung für Behandlungseinheiten.
Es wird nicht darauf eingegangen, wie der Anschlusspunkt konstruktiv bzw. bautechnisch auszubilden ist bzw. welche Besonderheiten ein Anschlußpunkt mit sich bringt.
Der A-Punkt ist konstruktiv unter der Behandlungseinheit angeordnet und durchdringt in jeden Fall die Bodenkonstruktion und häufig auch die Geschossdecke. Dem baulichen Brandschutz kommt solch eine Durchdringung (insbesondere heterogene Medienbündel auf engstem Raum) durch feuerbeständige Geschossdecken zuwider! Eine Standard bzw. Systemlösung liegt nicht vor!
Der von den Herstellern mustermäßig exakt vorgegebene Anschlußpunkt ist in der Realität ein Unikat und individuelle Einzellösung die der Fachkompetenz der ausführenden bzw. beteiligten Installateure unterlegen ist. So verwundert es nicht, wenn nach dem Abbau alter Einheiten die kuriosesten A-Punkte vergangener Praxisausbauten zum Vorschein kommen.
Können die Hersteller zukünftig hier weiter denken? Gibt es Modullösungen für Anschlußpunkte? Eine Zusammenfassung der unterschiedlichen Medien und Gewerke als Systemlösung?
Der Kunde (Zahnarzt), der die neue Behandlungseinheit kauft, macht sich um dieses technische Detail keine Gedanken. Warum auch? Hier sind die Dentaldepots gefragt, welche mit Ihrer technischen Fachplanung objektbezogene Angaben zu Leitungsverläufen und die exakte Lage des Anschlusspunkt vorgeben. Es reicht unserer Meinung nach nicht aus, die Musterwünsche der Hersteller einfach durchzureichen.
Zum Thema:
Zahnarztstuhl sicher aufstellen und anschließen
Stichworte: Anschlusspunkt, Behandlungseinheit, Zahnarztstuhl
25.01.2012 | Rubrik: Tipps & Tricks | 0 Kommentare
